Wann melde ich mich an?

Ab der 12. Schwangerschaftswoche oder so früh wie möglich. Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Hebamme.

Wer trägt die Kosten?

Alles, was von der Hebamme  im Rahmen unserer Hebammengebührenordnung geleistet wird, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Dies umfasst die Schwangerschaftsbetreuung (Vorsorge und Beratung in der Schwangerschaft), Kurse (Geburtsvorbereitung, Rückbildung) und Wochenbettbetreuung  (Hausbesuche).

Die privaten Krankenversicherungen und auch manche Beihilfestellen erstatten die Hebammenleistungen im Normalfall, aber leider gibt es Ausnahmen; deswegen im Einzelfall bitte bei der Kasse nachfragen (sonst müssen die Kosten selbst getragen werden!)

Wer übernimmt die Betreuung nach der Geburt (Hausbesuche)?

In der Regel übernimmt die Hebamme vom Geburtsvorbereitungskurs die Nachsorge. Klären Sie aber rechtzeitig ab, ob die Hebamme Kapazität hat bzw. im Einzugsgebiet der Hebamme wohnen. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie sich möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft eine Kollegin in Ihrer Nähe zur Nachbetreuung suchen.

Wie arbeiten die Hebammen in der Hebammenpraxis?

Jede Hebamme ist selbstständig und organisiert sich selber. Zur Zeit sind wir ein Team aus sechs Hebammen. Einige Kolleginnen arbeiten neben der Hebammenpraxis auch im GRN-Klinikum Sinsheim. Fragen Sie bei der Hebamme nach, was sie für Leistungen anbietet.

Bin ich an ein Krankenhaus gebunden, wenn ich zu Ihnen in die Praxis komme?

Nein, unsere Leistungsangebote sind unabhängig davon, in welchem Krankenhaus Sie entbinden und es spielt auch keine Rolle, welcher Facharzt Sie betreut.